Finanzen
Die Beratungskosten werden von der privaten Krankenkasse häufig anteilig übernommen.
Anders sieht es mit der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse aus. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Beratungskosten nicht. Diese müssen daher privat gezahlt werden.
In manchen Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung (Infos dazu finden Sie hier); allerdings ohne garantiert positiven Ausgang. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier
Coaching- und Supervisionshonorare werden generell von keiner Krankenkasse, weder gesetzlich noch privat, übernommen.
Honorarverzeichnis Florian Mehring / Katrin Mehring auf Anfrage
Setting |
1 Einheit |
2 Einheiten |
---|---|---|
Einzelberatung |
€ 90,00 |
€ 150,00 |
Paarberatung |
€ 100,00 |
€ 160,00 |
Einzelsupervision / Coaching |
Auf Anfrage |
Auf Anfrage |
Lehrsupervision / Lehrcoaching |
Auf Anfrage |
Auf Anfrage |
Paarsupervision |
€ 95,00 |
€ 170,00 |
Teamsupervision, Teamcoaching |
€ 150,00 / Zeitstunde |
€ 150,00 / Zeitstunde |
BTS Gruppensupervision |
€ 35,00 / 5 LE | |
Familiensitzung |
€ 110,00 |
€ 170,00 |
Bescheinigungen |
Ab € 10,00 / je nach Aufwand | |
Männergruppe |
€ 20,00 pro Person | |
Prepare-Enrich Beratung |
Online Testdurchführung & 2 Auswertungsgespräche @ 90 Minuten |
Insgesamt € 290,00 inklusive Gebühr für den Test |
Lizenzseminar Prepare/Enrich, € 200,00 |
inklusive Lizenzmaterial, ohne Unterkunft und Verpflegung |
Tagesseminar, von 09.00 - ca. 17.30 Uhr |
Beratungseinheiten
1 Einheit; 45 (bis max. 55) Minuten
2 Einheiten; 90 Minuten
Fahrtkosten
Bei meiner Anfahrt zu einem externen Termin werden € 0,36 / KM in Rechnung gestellt
Sonstige wichtige Infos
Beratungshonorar ohne 19 % Umsatzsteuer
Supervisions / Coaching / Seminarhonorar zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Video- und Telefonberatung unterliegen derselben Honorarregelung wie "face to face" Beratung
Alle Erstgespräche sind kostenpflichtig.
Die Beratungsstelle BTS Wuppertal ist eine reine Bestellpraxis. Termine sind verbindlich.
Nicht wahrgenommene, nicht abgesagte, kurzfristig abgesagte Termine werden als Ausfallhonorar zu 100 % in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Krankheit als Grund.
Terminabsagen bis 2 Tage vor dem Termin sind problemlos und es wird kein Ausfallhonorar berechnet. Wenn ein Wochenende dazwischen ist, muss die Terminabsage entsprechend früher (spät. am Freitag für den darauffolgenden Montag) erfolgen.
Zahlungsziel der gestellten Rechnungen ist 7 Tage.
Bei Zahlungsverzug nach mehrmaliger Erinnerung übergebe ich den Vorgang an ein Inkassobüro und beende das Beratungsmandat.
Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Duftstoffe. Der Berater hat eine Duftstoffallergie